Regenbogen-Schule

9. Grundschule Berlin-Neukölln Kunstbetonte Schule - Staatliche Europaschule Berlin Schwerpunktschule für Französisch

Voraussetzungen

Die staatliche Europaschule (SESB) nimmt zur Hälfte Kinder mit Deutsch als Muttersprache auf, zur Hälfte Kinder mit Französisch als Muttersprache.

Die Voraussetzungen sind:  

  • für Kinder, die in der deutschen Sprache alphabetisiert werden sollen:

    - altersgemäße Kenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in der deutschen Sprache
    
- mindestens passive Kenntnisse der französischen Sprache

  • für Kinder, die in der französischen Sprache alphabetisiert werden sollen:

    - altersgemäße Kenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in der französischen Sprache
 -  Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, außer bei Kindern, die kürzer als ein Jahr in Deutschland leben

Anmeldung

Wann?

Die Anmeldung muss in dem Anmeldezeitraum erfolgen, der von der Berliner Senatsverwaltung festgelegt wird. Dieser wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich bekannt gegeben (meist zwischen Oktober und November).

Anmeldezeitraum für die Schulanfänger 2012: vom 24.10.2011  bis 4.11.2011
http://www.berlin.de/sen/bildung/bildungswege/grundschule/anmeldung.html
Anmeldungen außerhalb dieses Anmeldezeitraums werden nachrangig berücksichtigt. Daher ist es bei beabsichtigter längerer Abwesenheit dringend geboten, sich frühzeitig über diese Termine zu informieren. Nehmen Sie im Zweifelsfalle bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Wo?

Aufnahmebedingungen


Bei der  Anmeldung müssen  Sie sich entscheiden, welcher Sprachgruppe Ihr Kind zugeordnet werden soll. Dabei geben Sie an,  ob Ihr Kind in der deutschen oder in der französischen Sprache alphabetisiert werden soll.
Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne.

Bei der Anmeldung erhalten Sie einen Termin für die Sprachstanderhebung in Französisch und Deutsch. 

Sprachstandserhebung

Die Aufnahme eines Kindes in die SESB richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • altersgemäße Kenntnisse auf muttersprachlichem Niveau in einer der beiden Sprache der SESB (Französisch oder Deutsch)
  • Grundkenntnisse der weiteren Unterrichtssprache der SESB (Partnersprache), die eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwarten lassen (außer bei Kindern, die kürzer als ein Jahr in Deutschland leben)
  • Kinder, deren Geschwister sich bereits am selben Standort in der SESB befinden, bei entsprechenden Kenntnissen.

Entscheidend ist die Sprachstanderhebung auf der französischen Seite.

  • Bei den Kindern mit der Muttersprache Französisch werden bei der Sprachstandserhebung die Kompetenzen in der französischen Sprache überprüft. Sie entscheidet in erster Linie darüber, ob ein Kind für die frankophone Alphabetisierung geeignet ist.
  • Bei den Kindern mit der Partnersprache Französisch werden die Kenntnisse in der Französischen Sprache überprüft, die erforderlich sind, um in die Europaschule aufgenommen zu werden.
  • Bei den Kindern mit der Muttersprache Deutsch (insbesondere mit festgestelltem Sprachförderbedarf) wird in der Regel eine Sprachstanderhebung in der deutschen Sprache durchgeführt.

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