Elternvertreter
Jede Klasse hat das Recht, aus ihren Reihen in der 1. Elternversammlung des Jahres zwei Elternvertreter zu wählen. Ihre Aufgabe besteht darin, stetigen Kontakt zum Lehrer bzw. zur Lehrerin zu halten, bei Fragen und Problemen auf den enstprechenden Lehrer oder die Lehrerin zuzugehen, an den Gesamtelternvertretungssitzungen (GEV) teilzunehmen und mehr.
siehe auch: Schulgesetz, Abschnitt V Mitwirkung der Erziehungsberechtigten in der Schule, §88 ff, S. 80ff
